1. Zwangsarbeit / Zuchthaus
1.1 Von den Arbeitnehmern sollte nicht verlangt werden, eine Kaution zu zahlen oder Ausweispapiere beim Arbeitgeber zu hinterlegen, und sie sollten die Möglichkeit haben, die Arbeit nach einer angemessenen Vorankündigung einzustellen.
1.2 Dellia duldet keine Zwangsarbeit oder Zwangsarbeit. Die Lieferanten müssen Menschen auf freiwilliger Basis beschäftigen. Dellia akzeptiert keine Produkte von Lieferanten, die in der Produktion oder im Rahmen eines Vertrags, Unterauftrags oder in einem anderen Zusammenhang für die Herstellung ihrer Produkte irgendeine Form von Zwangs- oder Strafarbeit einsetzen.
2. Organisationsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen
2.1 Alle Arbeitnehmer haben das Recht, aus eigenem Antrieb Gewerkschaften beizutreten oder diese zu gründen sowie an Tarifverhandlungen teilzunehmen. Wenn diese Rechte gesetzlich eingeschränkt sind, muss der Arbeitgeber die Entwicklung ähnlicher Regelungen für unabhängige und unabhängige Organisationen und Tarifverhandlungen erleichtern und nicht behindern. Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen Zugang zur Wahrnehmung ihrer Vertretungsfunktionen am Arbeitsplatz haben.
3. Kinderarbeit
3.1 Dellia duldet keine Kinderarbeit. Unsere Partner sind daher verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Beschäftigungen im Einklang mit der UN-Definition von Kinderarbeit stehen und die folgenden Formen der Kinderarbeit nicht vorkommen:
a) Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren, die mindestens eine Stunde als bezahlte Arbeitnehmerin oder mindestens 28 Stunden unbezahlte Hausarbeit (Kinderbetreuung, Kochen, Putzen usw.) pro Woche leisten
b) Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren, die mindestens 14 Stunden als Arbeitnehmer oder mindestens 28 Stunden unbezahlte Hausarbeit pro Woche leisten.
c) Kinder im Alter von 15 bis 17 Jahren, die mindestens 43 Stunden bezahlte oder unbezahlte Arbeit pro Woche leisten.
3.2 Die Anwerbung von Kinderarbeitern unter Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen wird nicht akzeptiert. Kommt es bereits zu Kinderarbeit wie oben beschrieben, müssen schnellstmöglich Maßnahmen zur Behebung der Situation ergriffen werden. Den betroffenen Kindern muss jedoch die Möglichkeit gegeben werden, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und eine Ausbildung zu erhalten, bis sie das schulpflichtige Alter erreicht haben.
3.3 Arbeiten, die einen höheren Reifegrad erfordern oder ein Sicherheitsrisiko darstellen, müssen von Arbeitnehmern ausgeführt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.
4. Diskriminierung
4.1 Lieferanten und Fabriken dürfen Mitarbeiter oder Arbeitssuchende bei ihren Beschäftigungspraktiken oder anderen Arbeitsbedingungen nicht aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Geschlecht, Lebenseinstellung, Alter, Behinderung, politischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder sozialer Orientierung diskriminieren Status oder Zivilstand, Schwangerschaft, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen oder andere ähnliche Faktoren.
4.2 Es müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor sexuell anstößigem, bedrohlichem, verletzendem oder ausbeuterischem Verhalten sowie vor Diskriminierung oder Entlassung aus ungerechtfertigten Gründen, z.B. Heirat, Schwangerschaft, elterliche Fürsorge oder HIV-Status.
5. Keine harte oder unmenschliche Behandlung
5.1 Lieferanten und Fabriken dürfen keine körperliche Bestrafung, Drohungen oder irgendeine Form von Missbrauch oder Belästigung, einschließlich psychischer, physischer (einschließlich sexueller) oder verbaler Art, gegen ihre Mitarbeiter anwenden oder Drohungen fördern oder sich in irgendeiner Weise einschüchternd verhalten.
Lieferanten und Fabriken müssen alle Mitarbeiter mit Respekt und Würde behandeln.
6. Gesundheit und Sicherheit
6.1 Lieferanten und Fabriken müssen ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld ermöglichen und alle Maßnahmen für einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz (HSE-Maßnahmen) vollständig einhalten, die zur Reduzierung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken gemäß den geltenden Gesetzen vorbereitet wurden. Lieferanten und Fabriken müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Ursachen von Gefahren am Arbeitsplatz zu reduzieren.
6.2 Die Arbeitnehmer müssen regelmäßig dokumentierte Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit erhalten, und diese Schulung muss für neue Arbeitnehmer wiederholt werden.
6.3 Der Zugang zu sauberen Sanitäranlagen und sauberem Trinkwasser sowie ggf. geeigneten Lagerräumen für Lebensmittel ist sicherzustellen.
6.4 Alle angebotenen Unterkünfte müssen sauber, sicher und ausreichend belüftet sein und an saubere Sanitäranlagen und sauberes Trinkwasser angeschlossen sein.
7. Lohn und Vorteile
7.1 Lohnzahlungen von Lieferanten und Fabriken an die Mitarbeiter müssen mindestens dem höheren Betrag von (1) dem Mindestlohn gemäß geltendem Recht oder (2) einem Lohn entsprechen, der dem aktuellen Lohn für die gleiche Art von Arbeit in der EU entspricht in derselben Branche oder in einer ähnlichen Branche mit ähnlichen Eigentumsverhältnissen in derselben geografischen Region tätig sein und immer ausreichen, um die Grundbedürfnisse zu decken und den Mitarbeitern ein frei verfügbares Einkommen zu bieten.
7.2 Allen Arbeitnehmern muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ein schriftlicher und detaillierter Arbeitsvertrag ausgehändigt werden, in dem die Lohnbedingungen und die Zahlungsweise festgelegt sind.
7.3 Abzüge vom Gehalt als Disziplinarmaßnahme dürfen nicht erfolgen.
7.4 Lieferanten und Fabriken müssen ihren Mitarbeitern jedes Jahr bezahlten Urlaub gemäß den geltenden Gesetzen gewähren.
7.5 Dienstleistungen von Lieferanten und Fabriken müssen mindestens die Bestimmungen der geltenden Gesetze umfassen.
8. Arbeitszeit
8.1 Lieferanten und Fabriken müssen die nationalen Gesetze und definierten Industriestandards für Arbeitszeiten einhalten.
8.2 Die Arbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. (8 Stunden pro Tag)
8.3 Den Arbeitnehmern muss für jeden Zeitraum von sieben Tagen mindestens ein freier Tag gewährt werden.
8.4 Der Einsatz von Überstunden muss begrenzt werden. Die maximale Überstundenzahl pro Woche beträgt 12 Stunden.
8.5 Überstunden müssen den Arbeitnehmern stets extra vergütet werden, mindestens jedoch im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung.
9. Festanstellung
9.1 Man darf die Verpflichtungen aus internationalen Abkommen und Gesetzen zur Sozialversicherung oder Vorschriften über die Pflichten der Arbeitnehmer nicht durch die Nutzung kurzfristiger Verträge (z. B. Vertragsarbeit, Zeitarbeit oder Tagarbeit), Subunternehmer oder anderer Arbeitsbedingungen umgehen.
9.2 Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag in einer Sprache, die sie verstehen.
9.3 Die Dauer der Lehrlingsausbildung muss klar definiert sein.
10. Rücksichtnahme auf gefährdete Bevölkerungsgruppen
8.1 Lieferanten und Fabriken müssen die nationalen Gesetze und definierten Industriestandards für Arbeitszeiten einhalten.
8.2 Die Arbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. (8 Stunden pro Tag)
8.3 Den Arbeitnehmern muss für jeden Zeitraum von sieben Tagen mindestens ein freier Tag gewährt werden.
8.4 Der Einsatz von Überstunden muss begrenzt werden. Die maximale Überstundenzahl pro Woche beträgt 12 Stunden.
8.5 Überstunden müssen den Arbeitnehmern stets extra vergütet werden, mindestens jedoch im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung.
11. Umweltschutz
9.1 Man darf die Verpflichtungen aus internationalen Abkommen und Gesetzen zur Sozialversicherung oder Vorschriften über die Pflichten der Arbeitnehmer nicht durch die Nutzung kurzfristiger Verträge (z. B. Vertragsarbeit, Zeitarbeit oder Tagarbeit), Subunternehmer oder anderer Arbeitsbedingungen umgehen.
9.2 Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag in einer Sprache, die sie verstehen.
9.3 Die Dauer der Lehrlingsausbildung muss klar definiert sein.
12. Keine Bestechung und Korruption
12.1 Es wird erwartet, dass alle Lieferanten ihre Geschäfte auf ethisch einwandfreie Weise und mit Integrität abwickeln. Lieferanten ist es untersagt, bei Geschäftsverhandlungen etwas Wertvolles – Geld, Geschenke oder Dienstleistungen – anzubieten, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Es ist ihnen auch nicht gestattet, eine Vertrauensstellung zu missbrauchen, um sich bei Geschäftsverhandlungen unfaire Vorteile zu verschaffen.